Versand von Mahnungen und Zahlungsbefehlen vor Weihnachten ausgesetzt

Versand von Mahnungen und Zahlungsbefehlen vor Weihnachten ausgesetzt
Versand von Mahnungen und Zahlungsbefehlen vor Weihnachten ausgesetzt

Der Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende hat verfügt, dass zwischen Samstag, 20. Dezember, und Mittwoch, 31. Dezember, keine belastenden Verwaltungsakte wie Mahnungen oder Zahlungsbefehle an die Bürgerinnen und Bürger verschickt werden sollen. Ausgenommen sind nur Fälle, in denen zwingende Gründe eine Ausnahme rechtfertigen. Ziel der Regelung ist es, den sogenannten Weihnachtsfrieden zu wahren.

Geltungszeitraum und Inhalt der Verfügung

Die Anordnung gilt ausdrücklich für die genannten Tage kurz vor und nach Weihnachten. Als belastende Verwaltungsakte werden in der Verfügung beispielhaft Mahnungen und Zahlungsbefehle genannt. Nach Angaben aus dem Rathaus sollen solche Schreiben in der Regel nicht versandt werden, um die Feiertagszeit der Betroffenen nicht zusätzlich zu belasten.

Gleichzeitig lässt die Verfügung Ausnahmen zu. Wenn zwingende Gründe vorliegen, kann von dem Versandverbot abgewichen werden. Welche konkreten Fälle als zwingend gelten, geht aus der Mitteilung nicht hervor und bleibt einer Einzelfallabwägung vorbehalten.

Rechtlicher Vorbehalt für Steuern und Vollstreckung

Für Maßnahmen im Bereich Steuern sowie für Schritte im Rahmen von Vollstreckungsverfahren gilt eine abweichende Regelung. Dort greift der Erlass des Hessischen Ministeriums der Finanzen zu Paragraph 85 der Abgabenordnung. Das bedeutet, dass in diesen Bereichen die landesrechtlichen Vorgaben Vorrang haben und das allgemeine Versandmoratorium nicht ohne Weiteres angewendet werden kann.

Konkrete Beispiele oder Zahlen zum Umfang des Aussetzens werden in der Pressemitteilung nicht genannt. Auch Angaben dazu, wie häufig Ausnahmen angewendet werden, fehlen bislang.

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