Wiesbaden beendet Stallpflicht für Geflügel nach Beruhigung des Seuchengeschehens

Wiesbaden beendet Stallpflicht für Geflügel nach Beruhigung des Seuchengeschehens
Wiesbaden beendet Stallpflicht für Geflügel nach Beruhigung des Seuchengeschehens

Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel vollständig aufgehoben. Mit einer Allgemeinverfügung vom Samstag 17. Januar können ab Sonntag 18. Januar auch größere Betriebe ihre Tiere wieder ins Freie lassen. Bereits im Dezember 2025 waren Haltungen mit weniger als fünfzig Tieren von Lockerungen betroffen.

Entwicklung und Entscheidung

Wiesbaden begründet die Aufhebung mit einer Entspannung im Seuchengeschehen und folgt damit zuvor getroffenen Entscheidungen anderer hessischer Landkreise. Die neue Regelung wurde formell in einer Allgemeinverfügung festgehalten. Demnach entfällt die generelle Stallpflicht, die im vergangenen November angeordnet worden war, nun für alle Geflügelhaltungen.

Biosicherheitsauflagen bleiben in Kraft

Trotz der Aufhebung der Stallpflicht müssen Geflügelhalter weiterhin bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Die Stadt nennt diese Maßnahmen als wirksames Instrument zur Verringerung des Risikos eines Erregereintrags. Konkret bedeutet das unter anderem das Tragen von Schutzkleidung, Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadnagern sowie regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften.

Die genauen Anforderungen und weiterführende Hinweise sind auf der Website der Landeshauptstadt Wiesbaden einsehbar: www.wiesbaden.de/vv/produkte/39/Tierseuchenueberwachung-Aviaere-Influenza-Gefluegelpest-Vogelgrippe

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