Seit Donnerstag, 6. Februar, gilt in der Susannastraße in Igstadt Tempo 30. Die Maßnahme soll den Lärmpegel für die Anwohnerinnen und Anwohner senken und wurde auf Wunsch des Ortsbeirats vom Verkehrsdezernat nach einer rechtlichen Prüfung angeordnet.
Entscheidung und Begründung
Das Verkehrsdezernat begründet die Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung mit den Ergebnissen umfangreicher Lärmberechnungen des Umweltamts, die dem vorgeschriebenen Verfahren entsprechen und eine Reduzierung auf Tempo 30 als notwendig bewerteten. Verkehrsdezernent Andreas Kowol machte deutlich, dass Igstadt stark vom Durchgangsverkehr betroffen sei und dass Menschen dort, wo sie leben, schlafen und Kinder sich aufhalten, Anspruch auf ein gesundes und sicheres Lebensumfeld hätten. Die Verwaltung lasse Grenzwertüberschreitungen tags und nachts prüfen und setze dort geeignete Schutzmaßnahmen um.
Weitere geplante Änderungen in Wiesbaden
Nach Angaben der Verwaltung sollen ähnliche Geschwindigkeitsbegrenzungen in mehreren Wiesbadener Ortsteilen folgen. Betroffen sind demnach unter anderem: Bierstadt Nauroder Straße B455 Hausnummern 59 bis 132; Erbenheim Barbarossastraße und Wandersmannstraße Hausnummern 38 bis 54; Biebrich Straße der Republik Rathausstraße und Stettiner Straße; Kastel Wiesbadener Straße; Westend Bleichstraße und Zietenring; Südost Frankfurter Straße in den Abschnitten 19 bis 31 beziehungsweise 17 bis 40; sowie die Erich Ollenhauer Straße im Bereich Dotzheim Mitte bis Willi Werner Straße. Für diese Maßnahmen ist laut Rathaus eine baldige Umsetzung vorgesehen.
Tempo 30 in Wohngebieten und vor Einrichtungen
Unabhängig von den genannten Hauptverkehrsstraßen wird die Stadt Tempo 30 Zonen in Wohngebieten sowie Tempo 30 vor Schulen und Kitas prüfen und umsetzen, wo Ortsbeiräte dies wünschen und die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Ortsteile und Ortsbeiräte können demnach weiterhin entsprechende Anträge stellen, die dann fachlich und rechtlich bewertet werden.
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