Seit Samstag, 7. Februar, sind die Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen angehoben worden. Erwachsene, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, zahlen künftig 46 Euro statt bisher 37 Euro. Für Antragstellende, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, steigt die Gebühr von 22,80 Euro auf 27,60 Euro.
Was sich konkret ändert
Die neue Gebührenregelung sieht für volljährige Antragstellende eine Erhöhung um 9 Euro vor. Das entspricht einem Anstieg von rund 24 Prozent. Bei Antragstellenden unter 24 Jahren erhöht sich die Gebühr um 4,80 Euro, das sind etwa 21 Prozent mehr. Die Anpassung gilt ab dem genannten Datum und betrifft die Standardausstellung von Personalausweisen.
Rechtsgrundlage und Entscheidungsprozess
Die Anhebung wurde durch eine Verordnung des Bundesinnenministeriums festgelegt. Vor dem Inkrafttreten hatte der Bundesrat der Maßnahme zugestimmt. Damit erfolgte die Erhöhung nicht durch ein Gesetz des Bundestags, sondern im Rahmen der verwaltungsrechtlichen Regelungskompetenz des Ministeriums.
Begründung der Behörden
Als Gründe für die Gebührenerhöhung nennt das Bundesinnenministerium gestiegene Kosten bei der Herstellung der Ausweise. Ergänzend werden ein höherer Verwaltungsaufwand, neue Sicherheitsstandards und der Ausbau digitaler Prozesse als Begründungen angeführt. Nach Angaben der Behörde sollen die zusätzlichen Mittel unter anderem dazu dienen, Sicherheitsmerkmale zu aktualisieren und digitale Angebote zu erweitern.
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